Treppenlift Kosten Zuschuss durch Krankenkasse & Pflegekasse sichern

12 Minuten Lesedauer

Zuletzt aktualisiert am

  • Treppenlift Krankenkasse & Pflegekasse: Bis zu 4.000 Euro zum Treppenlift-Kauf
  • Voraussetzungen: Anerkannte/r Pflegegrad / -stufe und ärztliches Attest
  • Anspruch vor dem Kauf prüfen: Zuschüsse lassen sich nur vor dem Kauf geltend machen
  • Antrag auf Kostenübernahme stellen: Kostenübernahme Treppenlift von Krankenkasse
  • Laufende Kosten: Wer zahlt für Wartunng, Reparaturen und Strom?
  • Direkt loslegen: Bis zu drei Angebote erhalten

Wussten Sie, dass Sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Krankenkasse für einen Treppenlift erhalten können? Dieser Zuschuss kann einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten decken und ist für alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad verfügbar. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie stellen Sie den Antrag?

Nun, wir werden uns anschauen:

  1. Welche Voraussetzungen für den Treppenlift-Zuschuss von Krankenkasse und Pflegekasse erfüllt sein müssen.
  2. Wie der Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird.
  3. Wer für die laufenden Kosten wie Wartung, Reparaturen und Strom aufkommt.

Lassen Sie uns loslegen!

Treppenlift mittels Krankenkasse & Pflegekasse: Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?

Auf einen Blick

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Treppenlift mittels Krankenkasse & Pflegekasse erhalten können.

Pflegebedürftige Personen können einen Treppenlift mittels Krankenkasse & Pflegekasse bekommen. Zumindest gibt es hier für alle Menschen mit Pflegegrad bzw. in Pflege einen Zuschuss, dessen Höhe (max. 4.000 Euro pro Person) einen nicht unerheblichen Teil der Anschaffungskosten abdeckt.

Allerdings müssen zum Erhalt dieser Kostenübernahme vom Treppenlift von der Krankenkasse entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein. Ganz wichtig ist beispielsweise neben dem Pflegegrad, dass Sie den Treppenlift noch nicht gekauft haben. Wer nämlich erst nach unterschriebenem Kaufvertrag oder während des Umbaus einen Antrag bei Krankenkasse und Pflegekasse einreicht, hat in der Regel keine Chance mehr, dass die Treppenlift Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Auch gibt es bei der eigentlichen Antragsstellung ein paar Feinheiten zu beachten. Und dann wären da ja noch die Preise für laufende Aufwände, die ein Lifter verursacht und die mitunter auch zu belastend für die klamme Haushaltskasse sein könnten. Wie und in welchen Fällen mit Zuschüssen seitens der Krankenkasse zu rechnen ist, erklärt TREPPENLIFT.io ausführlich auf dieser Seite.

Die drei Voraussetzungen dafür, dass der Treppenlifter von der Krankenkasse bezuschusst wird

Die Pflegeversicherung der Krankenkasse steuert bis zu 4.000 Euro zum Treppenlift-Kauf bei. Dafür gibt es grundsätzlich nur drei zentrale Voraussetzungen:

  1. Der Antragssteller hat einen vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) anerkannten Pflegegrad - benötigt also nachweislich Pflege.
  2. Ein Mediziner hat auf die Notwendigkeit der Anschaffung eines Treppenlifts hingewiesen (ggf. bezeugt durch ein ärztliches Attest).
  3. Es wurde bislang noch kein Kaufvertrag unterschrieben.

Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, steht dem Zuschuss nichts mehr im Weg. Dabei zeigen wir Ihnen im Folgenden, wie Sie den Antrag bei der Pflegeversicherung der Krankenkasse stellen.

Zwar ist es keine grundsätzliche Voraussetzung, aber es ist durchaus hilfreich, wenn Sie beim Kontakt bereits erste Angebote oder vielleicht sogar schon einen konkreten Kostenvoranschlag vorliegen haben. Diesen können Sie dann ebenfalls zur Begutachtung einreichen.

Sie stehen noch ganz am Anfang? Dann empfehlen wir Ihnen, sich über einen Klick auf den folgenden Button ganz einfach und unverbindlich mit weniger als einer Minute Zeitaufwand bis zu drei Angebote einzuholen. Auf diese Weise bekommen Sie direkt einen ersten Einblick, welche Preise ungefähr auf Sie zukommen.

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Der Treppenlift Zuschuss der Krankenkasse & Pflegekasse ist kumulativ

Während bei vielen Zuschüssen unabhängig von der Anzahl der in Pflege befindlichen Haushaltsmitglieder eine Obergrenze der Fördergelder pro Haushalt definiert ist, verhält es sich beim Zuschuss der Krankenkasse etwas anders.

Das Geld, das Sie beim Treppenlift-Kauf von Krankenkasse und Pflegekasse erhalten können, ist nämlich kumulativ. Das heißt, dass beispielsweise ein Ehepaar mit Pflegestufen bis zu 8.000 Euro als Gesamtzuschuss erhält. Und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich um einen Treppenlift im Treppenhaus handelt oder beispielsweise einen Lifter für den Außenbereich. Insbesondere sind Plattformlifte außen sehr weit verbreitet, da sie auch als Rollstuhllift die Rollstuhlmitnahme ermöglichen. Entsprechend wichtig ist bei der Anschaffung vom Treppenlift der Pflegekasse Zuschuss.

Ganz ohne Obergrenze pro Haushalt geht es aber auch bei diesem Zuschuss nicht. Insgesamt liegt das Maximum der übernommenen Treppenlift Kosten von der Krankenkasse pro Haushalt bei 16.000 Euro, was bei vier Haushaltsmitgliedern mit Pflege Bedarf, die allesamt mindestens Pflegegrad 1 haben, ausbezahlt werde könnte.

Treppenlift Kosten der Krankenkasse übergeben – Antrag auf Treppenlift bei Pflegekasse stellen

Die gute Nachricht gleich vorab lautet, dass es keineswegs ein Hexenwerk ist, den Antrag auf einen Treppenlift bei der Pflegekasse zu stellen. Die weniger gute Nachricht lautet jedoch, dass Sie um einen gewissen Papierberg nicht herum kommen. Immerhin bekommen Sie hier bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Person mit anerkanntem Pflegegrad in Ihrem Haushalt, was schließlich nicht gerade geringfügig ist. Entsprechend wichtig ist beim Treppenlift der Pflegekasse Zuschuss.

Bei positivem Bescheid beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten
Bei positivem Bescheid beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten

Zumindest aber der Erstkontakt ist ausgesprochen unproblematisch. Es reicht hierbei, wenn Sie Ihre Krankenkasse oder direkt die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse formlos anschreiben. Wählen Sie hierfür den Titel „Finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“.

Im Antwortschreiben erhalten Sie dann in der Regel Vordrucke zum Ausfüllen, sowie einen Überblick darüber, was Sie an etwaigen Attesten und/oder Bestätigungen noch in Kopie beilegen müssen.

Wenn Sie die Zeit bis zur Antwort bereits nutzen möchten, um sich vorzubereiten, können Sie einerseits online nachsehen. Viele Krankenkassen bieten die Vordrucke auf den entsprechenden Webseiten zum Download an. Sie können außerdem schon die Bestätigung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung über Ihre Pflegestufe / Pflegegrad, also den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit bereithalten.

Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Treppenlifts für Ihr häusliches Umfeld rechtfertigt, wird zwar nicht immer verlangt. Den Bewilligungsbescheid negativ beeinträchtigen wird es aber ganz gewiss nicht, wenn Sie es ungefragt beilegen. Der zeitnahe Gang zum Hausarzt kann Ihnen also zusätzliche Wartezeit ersparen.

Sie können einen Treppenlift-Kaufvertrag erst dann unterschreiben, wenn die Zuschüsse seitens der Pflegeversicherung der Krankenkasse bewilligt wurden. Umso mehr sollte es in Ihrem Interesse sein, dass alles so zügig wie möglich seinen Lauf nehmen kann.

Treppenlift mittels Krankenkasse: Kostenübernahme durch die AOK Pflegekasse - bei der AOK Treppenlifte beantragen

Wenn Sie Kunde/-in der AOK sind, können Sie die meisten Punkte für den Antrag digital erledigen. Auf der Website der AOK steht hierfür ein ausführliches Merkblatt zur Verfügung. Hierauf finden Sie die konkreten Voraussetzungen für eine Bezuschussung von pflegebedürftigen Personen beim Treppenlift-Kauf und erfahren wie Sie beim Treppenlift von der Zuzahlung der Krankenkasse profitieren.

Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie prinzipiell auch direkt den formellen Antrag auf der Website der AOK downloaden. Unter dem folgenden Link erfahren Sie, wie Sie bei der AOK den Treppenlift beantragen können: Antrag auf Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Treppenlift mittels Krankenkasse: Kostenübernahme durch die DAK

Die DAK verfügt ebenfalls über einen sehr gut sortierten und übersichtlichen Online-Auftritt. Wer einen Treppenlift-Zuschuss bei der DAK beantragen möchte, findet dabei in der Navigation den Bereich Kostenübernahme für Wohnraumanpassung vor. Hierin beantwortet die DAK alle wichtigen Fragen und Sie können klären, ob Sie für den Zuschuss in Frage kommen.

Sie gehen davon aus, die Voraussetzungen zu erfüllen? Dann können Sie sich auch bei der DAK den formellen Antrag herunterladen und an Ihre Krankenkasse schicken. Hier ist der Direktlink: Antrag auf finanziellen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Treppenlift mittels Krankenkasse: Kostenübernahme durch die Barmer

Als Kunde/-in der Barmer stehen Ihnen neben der kostenlosen Service-Hotline auch im Internet viele wichtige Informationen rund um das Thema Treppenlift Kostenübernahme zur Verfügung. Gefunden haben wir für Sie hierbei eine vierseitige Infobroschüre, die alle wichtigen Fragen zur Beantragung vom Treppenlift beantworten sollte. Sie können diese hier einsehen und downloaden: Veränderung des Wohnbereiches – Wann zahlt die Pflegekasse?

Treppenlift mittels Krankenkasse: Kostenübernahme durch die Techniker

Wer bei der Techniker Krankenkasse, kurz TK, Kunde/-in ist, der kann selbstredend auch zunächst den formlosen Antrag zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes einsenden. Hierzu gibt es auf der Website der TK einen Informationsbereich zur Wohnumfeldverbesserung, in dem die Techniker auf alle brennenden Fragen eingeht. Unter anderem können Sie dort nachlesen, wie Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei der TK formal zu stellen haben und wie oft Sie vom Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung insgesamt profitieren können, damit die Treppenlift Kosten von der Krankenkasse mitgetragen werden.

Treppenlift mittels Krankenkasse: Kostenübernahme durch private Krankenversicherung

Ganz grundsätzlich besteht auch bei der privaten Krankenkasse die Möglichkeit, Leistungen wie Treppenlifte zu bezuschussen. Allerdings verhält es sich hier insgesamt deutlich komplizierter. Denn: Gesetzliche Vorgaben und versicherungstechnische Aspekte blockieren in erster Instanz auf rein bürokratischer Ebene die Möglichkeit eines Zuschusses.

Ebenfalls kompliziert ist bei Privatversicherten, die eine optionale Pflegeversicherung abgeschlossen haben, der Aspekt, dass ein Treppenlift im medizinischen Sinn nicht als Hilfsmittel gilt. Letztlich gibt zwar nur der individuelle Blick in Ihren konkreten Vertrag mit der privaten Krankenkasse Aufschluss. Findet der Treppenlift aber nicht explizit Erwähnung, steht Ihnen der Zuschuss leider auch mit Pflegestufe nicht gesetzlich zu.

Zuzahlungen muss private Krankenkasse nämlich nur für Pflegemittel leisten. Und was als Pflegemittel gilt ist im Pflegemittelverzeichnis festgehalten. Der Treppenlift gehört offiziell nicht dazu.

Wer aber beispielsweise im Rahmen seiner Police von Absicherungen wie dem Invaliditätskapital profitiert, der kann durchaus auch dieses Geld zur einfachen Anschaffung eines Treppenlifters nutzen.

Last, but not least, bezahlt auch die private Unfall- oder Pflegeversicherung monatliche Festbeträge, wenn ein gewisser Grad einer Invalidität und/oder Behinderung erreicht wird. Auch dieses Geld kann zur Finanzierung eines Lifts dienen und dazu beitragen, dass Sie den Treppenlift durch Krankenkasse & Pflegekasse bekommen.

Wer beteiligt sich an den Treppenlifter Kosten neben Krankenkasse & Pflegekasse?

Mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person ist der Zuschuss von Krankenkasse und Pflegekasse natürlich der mit Abstand wichtigste Zuschuss beim privaten Treppenlift-Kauf. Tatsächlich gibt es aber noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, um zusätzliche Gelder für die Anschaffung des Lifters zu erhalten.

Auf der Unterseite Zuschüsse verstehen und beantragen zeigen wir Ihnen fünf weitere Anlaufstellen und gehen außerdem auf die jeweiligen Voraussetzungen ein, unter denen Sie dort weitere Gelder erhalten können.

Im Folgenden daher nur ein verkürzter Überblick über die anderen fünf wichtigsten Ansprechpartner für die Treppenlift-Kostenübernahme neben Krankenkasse & Pflegekasse:

Anlaufstelle Höhe der Förderung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Max. 10% der Kosten (max. 5.000 Euro pro Haushalt)
Regionale Förderungen Unterschiedlich
Berufsgenossenschaften Bis zu 100% der Kosten
Agentur für Arbeit Unterschiedlich
Sozialhilfe Bis zu 100% der Kosten

Die Alternative: Den Treppenlift mieten – mit Zuschüssen der Krankenkasse & Pflegekasse?

Selten bekommen Menschen einen Treppenlift, ohne auch nur einen einzigen Cent aus eigener Tasche zuzahlen zu müssen. Solche raren Ausnahmen liegen beispielsweise nach unverschuldeten Arbeitsunfällen vor, bei denen dann beispielsweise die Berufsgenossenschaft den kompletten Treppenlift-Anschaffungspreis trägt.

Wer den Treppenlift mietet, profitiert auch von Zuschüssen
Wer den Treppenlift mietet, profitiert auch von Zuschüssen

Dementsprechend ist davon auszugehen, dass trotz etwaiger Zuschüsse Kosten auf Sie, bzw. Ihre Haushaltskasse zukommen. Dabei gibt es durchaus auch interessante Maßnahmen, mit denen Sie beim Treppenlift Kosten sparen können. Beispielsweise, indem Sie sich für eine Treppenlift Alternative entscheiden.

Eine weitere dieser Maßnahmen ist es, den Treppenlift nicht etwa zu kaufen, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum zu mieten. Das kann sich unter anderem auch dann anbieten, wenn Sie nur vorübergehend in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wer beispielsweise nach einem schweren Unfall das Gehvermögen verloren hat, aber die Diagnose auf vollständige Rekonvaleszenz hat, der braucht den Lifter schließlich in der Theorie ja nur für ein paar Jahre.

Die gute Nachricht lautet dabei, dass die Krankenkasse auch dann den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person vergibt, wenn Sie keinen Kauf, sondern eine Treppenlift Miete anstreben. Die Voraussetzungen, damit beim Treppenlift mieten Krankenkasse und Pflegekasse einen Zuschuss vergeben, sind die gleichen wie beim Kauf.

Was es über die Treppenlift Miete sonst noch alles zu wissen gibt, können Sie der verlinkten Unterseite auf TREPPENLIFT.io entnehmen. Darüber hinaus es es außerdem möglich, den Treppenlift gebraucht mit Montage zu kaufen.

Laufende Treppenlift-Kosten: Weitere Zuschüsse zum Treppenlift von Krankenkasse & Pflegekasse?

Der Zuschuss von bis zu 4.000 Euro, den Sie zum Treppenlift von Krankenkasse & Pflegekasse beim Treppenlifter Kauf erhalten können, ist ein einmaliger Zuschuss.

Was Sie dabei vor dem Kauf wissen sollten: Beim Treppenlift ist es mit den Kosten für die Anschaffung sowie für Einbau und Montage in der Regel nicht getan. Treppenlifte verursachen auch laufende Kosten. Darunter fallen unter anderem die folgenden Posten:

  • Regelmäßige Wartung: Ein Treppenlift muss regelmäßig auf seine Funktionsweise hin geprüft werden. Kleine Mängel oder Funktionsstörungen lassen sich auf diese Weise frühzeitig entdecken.
  • Reparaturen: Im Treppenlifter sind unter anderem Verschleißteile verbaut, die nicht für die Ewigkeit bestimmt sind. Über kurz oder lang fördert die Wartung erforderliche Reparaturen zu Tage. Selten sind solche Verschleißerscheinungen von Garantie und/oder Gewährleistung abgedeckt.
  • Stromkosten: Ein herkömmlicher Treppenlift wird über den Hausstrom betrieben. Je nach Frequenz der Nutzung kann das bisweilen die monatlichen Stromkosten spürbar in die Höhe treiben.
  • TÜV: Sollte Ihr Treppenlift mindestens drei Höhenmeter überbrücken, ist er außerdem TÜV-pflichtig. Entsprechende Kontrolltermine sind ebenfalls mit Gebühren verbunden.

All das sind Kosten, die sich dermaßen schnell aufsummieren können, dass es sich definitiv lohnt, die Frage zu stellen, ob nicht auch weitere Zuschüsse von Krankenkasse und Pflegekasse greifen können. Schauen wir uns daher die einzelnen Kostenpunkte kurz genauer an.

Wartung vom Treppenlift: Zahlen Pflegekasse & Krankenkasse für Wartungskosten?

Tatsächlich sind Wartungskosten für Treppenlifte ein stetes Streitthema zwischen Verbrauchern und der Pflegekasse der Krankenkasse. So gab es hierzu schon mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen, die die Wartung vom Treppenlift durch Pflegekasse und Krankenkasse verhandelten.

Die Wartungskosten müssen selbst getragen werden
Die Wartungskosten müssen selbst getragen werden

Dabei urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 10.06.2011 (Akzenzeichen L 4 P 2397/10), dass ein in einem Privathaus installierter Treppenlift nicht als Hilfsmittel zählt. Stattdessen gilt der Lifter gemeinhin als Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Gemäß diesem Gerichtsurteil sind die anfallenden Wartungskosten somit keine Folgekosten für ein offiziell verordnetes Pflegehilfsmittel, wodurch die Pflegeversicherung in diesem Punkt aus dem Schneider ist.

Die gute Nachricht lautet aber, dass Wartungsverträge heutzutage bei vielen Treppenlift-Käufen Vertragsgegenstand sind. Heißt also, dass die Preise für die regelmäßige Wartung bereits im Kaufpreis inkludiert sind, zu dem die Pflegeversicherung der Krankenkasse ja die besagten 4.000 Euro zusteuert.

Umso wichtiger ist es, dass Sie bei einem erhaltenen Treppenlift-Angebot immer auch nachhaken, ob und für wie lange die Wartung abgedeckt ist. Die Wartung vom Treppenlift der Pflegekasse in Rechnung zu stellen, dürfte schließlich mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern.

Treppenlift Reparatur: Ist eine Zuzahlung seitens der Krankenkasse möglich?

Während die vergleichsweise günstigen Wartungskosten schon regelmäßig von Gerichten verhandelt werden, sind die umso teureren Reparaturkosten natürlich noch häufiger Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen.

Auch hier lautet das traurige Urteil: Weil der Treppenlift nicht als offizielles medizinisches Hilfsmittel klassifiziert ist, müssen Pflegeversicherungen sich nicht an etwaigen Reparationskosten beteiligen. Auch dann nicht, wenn sie damals zur Anschaffung einen Zuschuss vergeben haben. Entsprechend schlecht sieht es mit einer Treppenlift Zuzahlung der Krankenkasse aus.

Tatsächlich gibt es nur dann ein Hintertürchen für einen zweiten Zuschuss, wenn sich die Pflegesituation objektiv verändert, was bei einem defekten und reparaturbedürftigem Lifter natürlich nicht der Fall ist. Ein entsprechender Fall wurde vom Sozialgericht Stuttgart verhandelt (Urteil vom 16.08.2016, S 27 KR 5559/14).

Es gibt allerdings auch ein kleines Licht am Ende des Tunnels: In einem Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 3 P 4/16 und B e P 2/15 R) wurde festgehalten, dass bei erforderlichen Reparaturen eine mögliche Differenz zum möglichen einmaligen Zuschuss bis 4.000 Euro ausgeschöpft werden kann.

In konkreten Fällen wurden niedrigere Zuschüsse zur Anschaffung bezahlt. Die betroffenen Personen konnten per Gerichtsentscheid anschließend die Differenz bis zum Maximum von 4.000 Euro nachträglich geltend machen, um den Lifter wieder betriebsfähig zu machen.

Treppenlift und Stromkosten: Kostenbeteiligung zum Treppenlift von Krankenkasse & Pflegekasse?

Grundsätzlich ist es so, dass die Versorgung mit der zum Betrieb eines Hilfsmittels erforderlichen Energie bei der Pflegeversicherung der Krankenkasse geltend gemacht werden kann. Dies beruht auf einem Urteil des 3. Senats des Bundessozialgerichts aus dem Februar 1997 (Aktenzeichen 3 RK 12/96).

Auch hier stehen Sie allerdings wieder vor dem großen Problem, dass der Treppenlift nicht als offizielles Hilfsmittel klassifiziert ist. Zumindest an den monatlichen Stromkosten ist dementsprechend nicht viel zu rütteln und Sie werden nicht drum herumkommen, diese zusätzliche Belastung selbst zu tragen.

Checkliste Treppenlift Krankenkasse & Pflegekasse

  • Beim Treppenlift-Kauf stehen Ihnen mehrere Zuschüsse und Fördergelder zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie dabei von Krankenkasse und Pflegeversicherung bis zu 4.000 Euro zur Anschaffung als einmaligen Zuschuss.
  • Die Voraussetzung für den Zuschuss ist ein vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bestätigter Pflegegrad, bzw. eine entsprechende Pflegestufe. Manche Versicherer verlangen außerdem ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass der Treppenlift Ihre Lebensqualität entscheidend verbessert und aus medizinischen Gesichtspunkten anzuraten ist.
  • Sie müssen Ihren Anspruch auf den Zuschuss der Pflegeversicherung der Krankenkasse unbedingt vor dem Kauf prüfen. Haben Sie bereits einen Kaufvertrag unterschrieben, erlischt Ihr Anspruch nahezu immer, weshalb Sie im Vorfeld ausschließlich Angebote und maximal Kostenvoranschläge einholen sollten. Auch kann beim Treppenlift mieten Krankenkasse, bzw. Pflegekasse den Zuschuss vergeben.
  • Der Antrag auf die Kostenübernahme kann zunächst völlig formlos gestellt werden. Ihre Krankenkasse lässt Ihnen anschließend die entsprechenden Formulare zukommen, auf deren Basis dann ein möglicher Bewilligungsbescheid erfolgt.
  • Der Treppenlift verursacht auch laufende Kosten. Beispielsweise für Wartung, Reparaturen und Strom. Unter ganz besonderen Umständen sind auch hier Zuschüsse seitens der Pflegeversicherung der Krankenkasse denkbar. Grundsätzlich vorgesehen sind sie aber nicht, da der Treppenlift nicht als Pflegehilfsmittel klassifiziert ist.

Treppenlift Krankenkasse & Pflegekasse: Die sieben meistgestellten Fragen

Am Ende dieses Beitrags haben wir noch die sieben meistgestellten Fragen zusammengestellt, die beim Treppenlift in Verbindung mit Krankenkasse und Pflegekasse häufig aufkommen. Sie haben weitere Fragen, die weder auf dieser Seite noch im Folgenden beantwortet werden? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Was kostet ein Treppenlift überhaupt?

Das hängt von der Beschaffenheit Ihrer Treppe und von Ihren individuellen Anforderungen ab. Ganz ungefähr liegen die Kosten zwischen 2.000 und 20.000 Euro. Umfangreiche Informationen über die konkreten Kosten eines Treppenlifts finden Sie auf dieser Website.

Gibt es den Zuschuss der Krankenkasse auch für einen gebrauchten Treppenlift?

Ja, der Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Haushaltsmitglied mit Pflegegrad / Pflegestufe wird auch beim Gebrauchtkauf gewährt. Dieser sollte allerdings über einen zertifizierten Händler laufen, der sich auch um Einbau und Montage kümmert. Auch brauchen Sie beim Gebrauchtkauf einen entsprechenden Kostenvoranschlag, den nur ein Händler, nicht aber ein Privatverkäufer Ihnen erstellen kann

Gilt ein Treppenlift offiziell als Hilfsmittel?

Grundsätzlich ist der Treppenlift natürlich ein immenses Hilfsmittel. Er verhilft Personen zu mehr Freiheit, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im eigenen Haus und leistet konkrete Hilfe beim Überqueren von Treppen. Im medizinischen Sinne gilt der Lifter allerdings nicht als Pflegehilfsmittel. Somit profitieren Sie leider beim Treppenlift nicht von all den Vorzügen, von denen Sie bei Pflegehilfsmitteln profitieren würden, erhalten aber dennoch beim Treppenlift von Krankenkasse & Pflegekasse grundsätzliche Zuschüsse.

Wer übernimmt die Restkosten für den Treppenlift?

Sofern Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie bis zu 4.000 Euro vom Kaufpreis als Zuschuss von der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse erhalten. Den Restbetrag können Sie über etwaige andere Zuschüsse senken, sofern Sie dafür in Frage kommen. Entsprechende Möglichkeiten finden Sie hier: Zuschüsse verstehen und beantragen. Sie selbst tragen dann den Betrag, der nach Abzug aller Zuschüsse übrigbleibt.

Was kostet ein Treppenlift zur Miete?

Mit dem Treppenlift zur Miete befassen wir uns sehr ausführlich an der soeben verlinkten Stelle unserer Website. Hier finden Sie zusätzlich zu den Kosten, die bei einer Miete entstehen, auch noch wichtige Informationen darüber, in welchen Fällen sich eine Miete lohnt und wann der Kauf vorzuziehen ist. Den Treppenlift mithilfe von Krankenkasse & Pflegekasse zu mieten, ist übrigens in puncto Zuschüssen ebenfalls möglich.

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

In vollem Umfang nicht. Allerdings profitieren Sie von einem Treppenlifter Zuschuss der Krankenkasse, der bei einem anerkannten Pflegegrad stolze 4.000 Euro beträgt. Komplett gibt es den Treppenlift von der Krankenkasse allerdings nicht, da die Anschaffungskosten diesen Zuschuss deutlich übersteigen.

Vergeben beim Treppenlift mieten Krankenkasse und Pflegekasse auch Zuschüsse?

Ja. Um den Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten, spielt es keine Rolle, ob Sie einen Neukauf oder Gebrauchtkauf tätigen, oder ob Sie den Lifter nur für eine bestimmte Zeit mieten möchten. Somit vergeben beim Treppenlift Mieten Krankenkasse und Pflegekasse ebenfalls den hier beschriebenen Zuschuss.