Treppenlift Brandschutz: Die aktuelle Rechtslage im Mehrfamilienhaus

7 Minuten Lesedauer

Zuletzt aktualisiert am

  • Treppenlift und Brandschutz: Auflagen gelten für Gemeinschaftstreppen
  • Freie Fluchtwege: Treppen sind stets Fluchtwege und müssen frei sein
  • Restlaufbreite: Beim Treppenlift ist eine Restlaufbreite von mind. 60 Zentimetern erforderlich
  • Treppenlift Mehrfamilienhaus Rechtslage: Recht auf barrierefreies Wohnen
  • DIN 18065: Baurechtliche Auflagen erfüllen
  • Haltestopp: Pro Etage ein Haltebereich für den Treppenlift
  • Genehmigung: Zuständige Behörde genehmigt Treppenlift im Mehrfamilienhaus
  • Direkt loslegen: Bis zu drei Angebote erhalten

Haben Sie Schwierigkeiten, einen Treppenlift in einem Gemeinschaftstreppenhaus zu installieren, ohne gegen Brandschutzauflagen zu verstoßen? Treppen sind schließlich immer Fluchtwege und müssen frei bleiben. Für Treppenlifte gelten daher besondere Vorschriften, wie eine Restlaufbreite von mindestens 60 Zentimetern. Der Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus muss zudem von der zuständigen Behörde genehmigt werden, um sicherzustellen, dass alle baurechtlichen Auflagen, wie die DIN 18065, erfüllt sind.

Nun, wir werden uns anschauen:

  1. Welche spezifischen Brandschutzauflagen für Treppenlifte in Mehrfamilienhäusern gelten.
  2. Wie eine Restlaufbreite von mindestens 60 Zentimetern gewährleistet wird.
  3. Welche Genehmigungen und Vorschriften von der zuständigen Behörde erforderlich sind.

Lassen Sie uns loslegen!

Treppenlift und Brandschutz: Darauf müssen Sie achten

Auf einen Blick

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie beim Treppenlift Brandschutz gewährleisten, welche Regelungen konkret gelten und wie Sie einen Treppenlift auch trotz schmalem Treppenhaus realisieren können.

Der Wunsch nach einem Treppenlift kann mit dem Thema Brandschutz durchaus kollidieren. Treppen sind in der Regel schließlich Flucht- und Rettungswege. Das bedeutet, dass vom obersten Geschoss ins unterste Geschoss eine ungehinderte Flucht möglich sein muss.

Damit mit eingebautem Treppenlift Brandschutz gewährleistet ist, muss also eine zweite Person über die Treppe fliehen können, während der Treppenlift läuft. Das ist zwar in Privathaushalten oftmals nicht realisierbar. In Gemeinschaftstreppenhäusern muss es allerdings per Gesetz beim Treppenlift im Mietshaus zwingend möglich sein.

Treppenlift und Brandschutz: Diese Regelungen gelten

Bei gemeinschaftlich genutzten Treppen muss eine Restlaufbreite vorhanden sein
Bei gemeinschaftlich genutzten Treppen muss eine Restlaufbreite vorhanden sein

Unter Brandschutz versteht man nicht nur Maßnahmen, die präventiv der Entstehung und anschließender Ausbreitung eines Feuers entgegenwirken. Auch Maßnahmen, die der Flucht vor einem ausgebrochenen Brand dienen, fallen unter Brandschutz.

Für Treppenlifte bedeutet das konkret, dass eine Restlaufbreite bei gemeinschaftlich genutzten Treppen vorhanden sein muss, sodass parallel zur Nutzung des Treppenlifts andere Menschen die Treppe ungehindert vom Treppenlift als Fluchtweg nutzen können.

Es gilt dabei allen voran die DIN 18065 der Bauordnungen der Länder (LBO). Diese bezieht sich auf Gebäudetreppen und liefert die baulichen Voraussetzungen bei Treppen. Selbst nach Anwendung einiger Normabweichungen lässt sich dabei sagen, dass der Treppenlift in Betrieb mindestens 60 Zentimeter Restlaufbreite übriglassen muss, damit die Auflagen zum Brandschutz noch erfüllt sind.

Weil die schmalsten Sitzlifte um die 40 Zentimeter beanspruchen, sind Treppenlifte in Gemeinschaftstreppenhäusern unter einem Meter praktisch nicht realisierbar. Ohnehin ist aber vor dem Einbau eines Treppenlifts im Mehrparteienhaus die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen, die über die exakten und konkreten Vorschriften detailliert informiert.

Das soll übrigens nicht implizieren, dass Brandschutz nicht auch innerhalb von Privathaushalten eingehalten werden muss.

Gesetzlich verpflichtet werden können Sie allerdings nicht dazu, gewisse Treppenbreiten einzuhalten, wenn es sich um Ihr Eigentum handelt, das Sie ausschließlich selbst und privat in Anspruch nehmen.

Last, but not least, dürfen Treppenlifte zum präventiven Brandschutz außerdem nicht aus brennbarem Material angefertigt sein. Das gilt auch für ein Modell wie den Treppenaufzug.

Der Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Brandschutz muss gewährleistet sein

Während Sie einen Treppenlift jederzeit kaufen und in Ihr privates Haus einbauen können, ohne dass etwaige Genehmigungen eingeholt oder bürokratische Hürden mit den zuständigen Ämtern gemeistert werden müssen, verhält es sich beim Treppenlift im Mehrfamilienhaus gemäß Rechtslage weitaus komplizierter.

Treppen sind stets Fluchtwege. Die gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz sehen dabei vor, dass bei installiertem Treppenlift eine Restlaufbreite von mindestens 60 Zentimetern vorhanden ist. Unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen Treppenlift oder um einen Rollstuhllift zur Rollstuhlmitnahme handelt. Außerdem braucht es in jeder Etage, über die sich der Treppenlift erstreckt, einen separaten Haltebereich, an dem sich die Fahrt pausieren lässt. Der Treppenlift im Mietshaus muss diese Anforderungen zwingend erfüllen.

Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Rechtslage und Brandschutz

Eine Gemeinschaftstreppe ist immer auch ein Fluchtweg
Eine Gemeinschaftstreppe ist immer auch ein Fluchtweg

Das Gemeinschaftstreppenhaus ist immer ein Fluchtweg. Wer in einem Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftstreppenhaus lebt, der muss auf andere Mieter Rücksicht nehmen. Dabei kommt es im Treppenhaus, das stets auch ein Fluchtweg ist, immer wieder zu Streitigkeiten.

Bereits der nicht ordnungsgemäß abgestellte Kinderwagen oder gelagerter Hausrat kann schließlich die Breite des Treppenhauses einschränken. Und das kann eine Flucht erschweren und im äußersten Fall sogar Leben kosten. Übrigens auch, weil Rettungskräfte bei zu schmalen Treppenhäusern selbst im Zugang gehindert werden.

Vor diesem Hintergrund bedarf es einer im Vornherein eingeholten Genehmigung, um einen Treppenlift im Gemeinschaftstreppenhaus einzubauen. Fälle, in denen Mieter ohne Genehmigung wieder zum Ausbau eines Lifts gezwungen wurden, sind schließlich keine Seltenheit. Beispielsweise dokumentiert die Saarbrücker Zeitung online einen solchen Fall.

Wer also auf Nummer sicher gehen will, der sollte die zuständige Behörde entsprechend früh mit ins Boot holen. Nur so kann man in Sachen Treppenlift im Mehrfamilienhaus die Rechtslage entsprechend klären.

Brandschutzauflagen: Ist ein Treppenlift trotz schmalem Treppenhaus realisierbar?

In einem privaten Haus, in dem auf keine anderen Mieter Rücksicht genommen werden muss, lässt sich natürlich auch auf sehr schmalen Treppen ein Treppenlift realisieren. Handelt es sich allerdings um einen Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus ist laut Rechtslage klar: Ein Gemeinschaftstreppenhaus ist in der Regel auch ein Fluchtweg (beispielsweise, weil es die einzige Treppe ist, die von oben nach unten führt). Hier sinkt die Machbarkeit bei schmalen Treppenhäusern stark.

Zwar gibt es Beispiele, in denen Treppenlifte von Behörden genehmigt wurden, obwohl lediglich eine Gesamtbreite von 80 Zentimetern zur Verfügung stand. Begründet wurde das in diesem Fall damit, dass nur zwei Parteien im Haus lebten, weshalb eine Massenpanik auf der Treppe in einer Fluchtsituation als unwahrscheinlich galt.

Grundsätzlich gilt aber die Faustregel, dass im Gemeinschaftstreppenhaus eine Breite von mindestens einem Meter zur Verfügung stehen sollte.

Treppenlift im Mehrfamilienhaus – das ist die Rechtslage

Mieter haben ein Anrecht auf barrierefreies Wohnen
Mieter haben ein Anrecht auf barrierefreies Wohnen

Die Treppenlift Mehrfamilienhaus Rechtslage ist durchaus kompliziert. Grundsätzlich gibt es zwar im deutschen Mietrecht das Recht auf barrierefreies Wohnen. Wer also eine Treppe nicht mehr ohne Hilfe überbrücken kann und über einen entsprechenden Pflegegrad verfügt, der dies bestätigt, der hat ganz grundsätzlich also durchaus das Recht auf einen Treppenlift. Immerhin kommt für die Kosten vollumfänglich der Mieter auf, der die kompletten Treppenlift Kosten mit Einbau tragen muss.

Der Vermieter darf nur dann ein Veto einlegen, wenn Einbau und Montage aus Gründen mangelnder Realisierbarkeit nicht erfolgen könnten. Das heißt aber im Umkehrschluss aber nicht, dass Sie den Treppenlift ohne Zustimmung vom Vermieter einbauen lassen können. Obschon sein Veto nur aus guten Gründen möglich ist, bedarf es beim Treppenlift der Zustimmung vom Vermieter.

Bleibt also keine entsprechend große Restlaufbreite übrig, weil das Treppenhaus zu schmal ist, so wiegt das Recht der anderen Mieter auf entsprechend ausgeprägte Fluchtwege mehr als das Recht des einzelnen Mieters auf den Treppenlift im Mehrfamilienhaus. Und zwar auch dann, wenn der Mieter auf einen Rollstuhl angewiesen ist und einen Rollstuhllift oder Hublift Rollstuhl braucht.

Stehen aber keine baulichen, rechtlichen oder gesetzlichen Hindernisgründe im Weg, kann ein Vermieter oder eine andere Mietspartei den Einbau eines Treppenlifts eigentlich nicht blockieren. Dennoch landen solche Ablehnungen immer wieder vor deutschen Gerichten. Weil sich unterschiedliche Urteile finden lassen, ist eine pauschale und rechtskräftige Aussage, wann eine Ablehnung erfolgen darf und wann nicht, nahezu unmöglich.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie im Zweifelsfall immer juristischen Beistand in Anspruch nehmen. Sei es ein Anwalt oder eine Institution wie der Mieterschutzbund.

Treppenlift Vorschriften: Das muss in puncto Brandschutz beim Treppenlift im Mietshaus erfüllt sein

Sobald das Haus, dessen Treppenhaus einen Treppenlift erhalten soll, den Regelungen der Landesbauordnung (LBO) unterliegt, müssen die hier beschriebenen Punkte zum Brandschutz erfüllt sein. Schließlich steht beim Treppenlift im Mehrfamilienhaus der Brandschutz an vorderster Stelle.

Das heißt konkret:

  • Der Einbau eines Treppenlifts unterliegt behördlicher Zustimmung
  • Einbau und Montage erfolgen unter Einhaltung der Technischen Baubestimmung zu DIN 18065
  • Eine Restlaufbreite von allermindestens 60 Zentimetern muss vorhanden sein
  • In jeder Etage muss ein Haltebereich für den Treppenlift zur Verfügung stehen

Checkliste Treppenlift Brandschutz

  • Auflagen zum Brandschutz betreffen in allererster Linie Gemeinschaftstreppen in Mehrfamilienhäusern.
  • Wann immer das Haus, das einen Treppenlift erhalten soll, den Regelungen der Landesbauordnung (LBO) unterliegt, gelten die Brandschutzvorschriften.
  • Treppen sind stets Fluchtwege und müssen bei Gefahren wie beispielsweise einem Brand vom obersten Geschoss bis ins unterste Geschoss frei sein.
  • In der Technischen Baubestimmung DIN 18065 sind die baurechtlichen Aspekte bezüglich der Treppenmaße festgehalten.
  • Eine Restlaufbreite von mindestens 60 Zentimetern sollte neben dem Treppenlift zur Verfügung stehen, damit der Brandschutz ausreichend gewährleistet ist.
  • In jeder Etage muss eine Haltemöglichkeit für den Treppenlift zur Verfügung stehen.
  • Vor Einbau und Montage erteilt die zuständige Behörde auf Antrag die Genehmigung, um das Gemeinschaftstreppenhaus mit einem Treppenlift auszustatten.
  • Lassen sich die Auflagen zum Brandschutz mit einem herkömmlichen Treppenlift nicht umsetzen, hilft möglicherweise eine entsprechende Treppenlift Alternative.

Treppenlift Brandschutz: Die fünf meistgestellten Fragen

Am Ende dieses Beitrags haben wir noch die fünf meistgestellten Fragen zusammengestellt, die beim Treppenlift im Zusammenhang mit Brandschutz auftreten können. Sie haben weitere Fragen, die weder auf dieser Seite noch im Folgenden beantwortet werden? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Was ist beim Treppenlift in puncto Brandschutz die Mindesttreppenbreite?

Handelt es sich um ein gemeinschaftlich genutztes Treppenhaus, muss der Brandschutz gegeben sein. Die Treppe muss trotz Treppenlift als Fluchtweg nutzbar sein - und zwar auch bei ausbrechender Massenpanik. Das setzt voraus, dass neben dem Treppenlift eine Restlaufbreite von mindestens 60 Zentimetern vorhanden ist. Damit die Behörde die Genehmigung zum Einbau erteilt, sollte also eine Mindesttreppenbreite von einem Meter vorhanden sein.

Muss der Treppenlift im Eigenheim auf Brandschutz achten?

In privaten Häusern, in denen keine weiteren Parteien, bzw. Haushalte leben, greifen die Regelungen der Landesbauordnung (LBO) nicht. Es müssen somit keine expliziten Vorkehrungen zum Brandschutz beim Einbau eines Treppenlifts getroffen werden. Wohl aber muss ausreichend viel Platz zum Einbau zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, ist vielleicht ein Außenlift eine Lösung. Insbesondere hat sich der Plattformlift außen bewährt.

Was bedeutet DIN 18065 beim Treppenlift?

DIN 18065 regelt die Hauptmaße für Treppen im deutschen Wohnungsbau. Hierin ist die angesprochene Mindesttreppenbreite festgehalten.

Wer überprüft, ob die gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz eingehalten werden?

Wer in einem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus einen Treppenlift einbauen möchte, der muss zuvor bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf diesen Einbau stellen. Die Behörde behält es sich gegebenenfalls vor, eine Begehung vorzunehmen und eine entsprechende Messung durchzuführen, um über Be- oder Missachtung der Regelungen zum Brandschutz zu entscheiden.

Treppenlift im Mehrfamilienhaus - wer trägt die Kosten?

Sofern die auf dieser Seite genannten Auflagen in puncto Brandschutz für einen Treppenlift im Mietshaus erfüllt sind,  gehen die Treppenlift Mehrfamilienhaus Kosten sowie die Ausgaben für den Einbau vom Treppenlift im Mehrfamilienhaus immer zulasten des Mieters, der den Treppenlift braucht. Mit der entsprechenden Zustimmung vom Vermieter können Treppenlift-Zuschüsse ganz normal geltend gemacht werden. Auf unserer Seite zum Thema Krankenkasse & Pflegekasse finden Sie alle Infos zur Kostenübernahme der Kassen. Ein weiterer Tipp zur Senkung der Kosten besteht darin, gebrauchte Treppenlifte in Erwägung zu ziehen.

Kann der Eigentümer des Wohnhauses einen Lift Einbau verbieten?

Aufgrund der Neuregelung der Mietreform ist zu beachten, dass der Mieter vom Eigentümer des Wohnhauses unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann, dem Lift Einbau zuzustimmen. Damit der Anspruch auf Zustimmung besteht, müssen drei Punkte erfüllt werden:

  1. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen
  2. Beim Mieter muss eine Behinderung vorliegen
  3. Der Einbau muss notwendig sein, um die Wohnung künftig zu erreichen

Der Eigentümer der Wohnung hat diesbezüglich keine Handlungspflicht - diese Informationen muss der Mieter erbringen.