Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Treppenlift steuerlich absetzen können

8 Minuten Lesedauer

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  • Treppenlift steuerlich absetzbar: Als außergewöhnliche Belastung
  • Medizinische Notwendigkeit: Zu belegen mit ärztlichem Attest
  • BFH-Urteil von 2014: Hausärztliches Attest anstelle von amtsärztlichem Attest reicht
  • Reparaturen und Wartung: Mitunter ebenfalls steuerlich absetzbar
  • Zuschüsse: Vor dem Kauf Zuschüsse prüfen und beantragen
  • Direkt loslegen: Bis zu drei Angebote erhalten

Haben Sie sich schon gefragt, ob ein Treppenlift steuerlich absetzbar ist? Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie bei der Steuererklärung erheblich sparen. Wussten Sie, dass ein ärztliches Attest ausreicht, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen? Auch Reparaturen und Wartungskosten können teilweise abgesetzt werden. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten, die Ihre Ausgaben weiter senken. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Vorteile zu nutzen?

Nun, wir werden uns anschauen:

  1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar?
  2. Welche Kosten können Sie in der Steuererklärung geltend machen?
  3. Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es zusätzlich?

Lassen Sie uns loslegen!

Treppenlift steuerlich absetzbar? So profitieren Sie bei der Steuererklärung

Auf einen Blick

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Treppenlift steuerlich absetzbar. Wie Sie bei der Steuererklärung mit dem Treppenlift sparen, zeigen wir Ihnen auf dieser Seite.

Die Frage, ob der Treppenlift steuerlich absetzbar ist, ist ausgesprochen relevant. Immerhin belaufen sich die Anschaffungskosten schnell auf einen fünfstelligen Betrag und mehr. Die eigene Steuerlast damit zu senken, kann entsprechend lukrativ sein und zu hohen Erstattungen der Treppenlifter Kosten bei der Einkommenssteuer führen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie bei der Steuererklärung die Kosten für einen Treppenlift angeben. Wichtig ist allerdings nicht nur, dass Sie wissen, wo und wie Sie den Lifter von der Steuer absetzen. Fast noch wichtiger sind die Voraussetzungen, unter denen das überhaupt möglich ist. Genau hierauf wollen wir auf dieser Seite in aller Ausführlichkeit blicken.

Wir zeigen Ihnen außerdem, was alles beim Treppenlift zu den steuerlich absetzbaren Kosten gehört. Dabei gehen wir auch auf die wichtigsten Gerichtsurteile ein, die in puncto Treppenlift und steuerlicher Absetzbarkeit bereits gefällt wurden.

Treppenlift steuerlich absetzen: Unter diesen Voraussetzungen geht es

Wer einen Treppenlift kauft, kann bei der Steuererklärung Geld zurückerhalten
Wer einen Treppenlift kauft, kann bei der Steuererklärung Geld zurückerhalten

Grundsätzlich bedarf es nur einer wichtigen Voraussetzung dafür, damit der Treppenlift steuerlich absetzbar ist: Es muss eine medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung vorliegen. Faktisch dürfte diese Voraussetzung allerdings praktisch immer erfüllt sein, denn wer keinerlei Schwierigkeiten beim Treppensteigen hat, der dürfte wohl kaum daran interessiert sein, sich aus purer Bequemlichkeit heraus den Treppenlift zu besorgen.

Wann genau eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, darüber haben mehrere Gerichte bereits entschieden. Zunächst galt die Regelung, dass ein amtsärztliches Attest vorliegen muss. Das ist beim Finanzamt immer dann Gang und Gebe, wenn es schwierig zu erkennen ist, ob die Aufwendung tatsächlich der Linderung echter (gesundheitlicher) Beschwerden oder der reinen Vorbeugung dient. Letzteres können Sie nämlich nicht steuerlich geltend machen.

Inzwischen hat allerdings der Bundesfinanzhof entschieden, dass es nicht mehr länger ein amtsärztliches Attest sein muss. Es reicht seit 2014 auch, wenn Ihr Hausarzt Ihnen ein ärztliches Attest ausstellt. Dieses sollte allerdings auch belegen, dass es sich um lindernde Maßnahmen handelt und nicht um Präventionsmaßnahmen.

Treppenlift: Steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung

Wer das Attest seines Hausarztes vorliegen hat, der kann den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

In der entsprechenden Anlage lassen sich übrigens ganz allgemein alle Kosten steuerlich geltend machen, vor denen Sie sich aus „rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen“ können (vgl. § 33 EStG). Weil das eine sehr schwammige Definition ist, kommt es regelmäßig zu gerichtlichen Feststellungen, was als außergewöhnliche Belastung gilt und was nicht.

Neben dem Treppenlift, der nachweislich hierunter fällt, haben wir im Folgenden noch eine kleine Liste von Kosten zusammengestellt, die ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen gelten:

  • Die Kosten für die Pflege / das Pflegeheim der eigenen Eltern, sofern die Pflegeversicherung diese nicht vollständig abdeckt.
  • Unterhaltskosten (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt).
  • Kosten für Beerdigungen, falls der Nachlass nicht ausreicht oder Sie die Beerdigung aus rechtlichen Gründen übernehmen mussten.
  • Kosten, die durch eine Krankheit entstehen (Arztkosten, Fahrtkosten, Zuzahlen für Medikamente etc.).
  • Operationskosten, sofern die Operation notwendig ist, aber die Kasse nicht zahlt (bspw. eine Augen-OP, die eine Fehlsichtigkeit korrigiert).

Den Treppenlift von der Steuer absetzen: Hier können Sie die Kosten steuerlich absetzen

Für die außergewöhnlichen Belastungen gibt es seit 2019 eine eigene Anlage. Diese können Sie sich im Online-Portal des für Sie zuständigen Finanzamts herunterladen und gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Auf diese Weise können Sie den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung einreichen.

Selbstverständlich können Sie allerdings nur den Eigenanteil (Gesamtkosten minus aller erhaltenen Zuschüsse) vermerken.

Behinderten-Pauschbetrag mit dem Treppenlift ausschöpfen, falls möglich

Menschen mit einer Behinderung können in der Steuererklärung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen
Menschen mit einer Behinderung können in der Steuererklärung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass Menschen mit einer Behinderung in der Steuererklärung auch einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen können. Die Höhe dieses Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Sie bewegt sich üblicherweise zwischen 310 Euro und 1.420 Euro pro Jahr.

Liegt sogar ein Schwerbehindertenausweis vor, in dem das Kennzeichen „H“ (Hilflos) oder „Bl“ (Blind) vermerkt ist, beträgt der jährliche Pauschbetrag 3.700 Euro.

Das deckt zwar im Jahr der Anschaffung des Treppenlifts natürlich nicht die vollen Treppenlift-Kosten ab. Allerdings empfiehlt es sich, aus steuertaktischen Gründen im Behinderten-Pauschbetrag das volle Maximum zu vermerken und den Restbetrag anschließend unter den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen.

Liegt übrigens Pflegegrad 4 oder 5 vor, bedarf es für gewöhnlich keines gesonderten hausärztlichen Attests, um den Treppenlift steuerlich geltend zu machen.

Der Treppenlift in der Steuererklärung: Ist eine steuerliche Abschreibung für den Treppenlift möglich?

Aus dem letzten Absatz geht unter Umständen die Idee hervor, den Treppenlift kurzerhand abzuschreiben. Damit ist steuerrechtlich eine Verteilung der Kosten auf mehrere Steuerjahre gemeint.

In der Praxis ist das allerdings nicht möglich. Außergewöhnliche Belastungen sind nämlich ausnahmslos im Jahr der Anschaffung steuerlich absetzbar. Wer also den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung vermerken möchte, kann nicht auf eine steuerliche Abschreibung beim Treppenlift zurückgreifen.

Stattdessen entsteht natürlich auch nur dann ein Steuervorteil, wenn Sie im Jahr, in dem Sie den Treppenlift gekauft haben, auch entsprechende Steuern bezahlt haben, die Sie sich über die Einkommenssteuererklärung nun zurückholen könnten.

Treppenlift Kosten steuerlich absetzbar: Was zählt alles dazu?

Auch die Lohnkosten von Handwerkern lassen sich von der Steuer absetzen
Auch die Lohnkosten von Handwerkern lassen sich von der Steuer absetzen

Grundsätzlich ist beim Treppenlift keine Selbstmontage vorgesehen. Praktisch immer, wenn Sie die Kosten für Einbau und Montage sparen und selbst tätig werden, verlieren Sie jegliche Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung. Dementsprechend sollten Sie eigentlich ausnahmslos immer Fachleute zu beauftragen. Die Kosten dafür sind selbstverständlich ebenfalls steuerlich geltend zu machen, sodass Sie auch beim Einbau eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung profitieren können.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass Sie die Lohnkosten von Handwerkern, die einen Treppenlift einbauen, praktisch immer absetzen können. Wenn Sie also den Treppenlift beispielsweise aus rein präventiven Gründen kaufen, wodurch er nicht als außergewöhnliche Belastung gilt, dann können Sie zwar die reinen Anschaffungskosten nicht in der Steuererklärung angeben. Die Handwerkerkosten für den Einbau allerdings schon.

Das Finanzamt akzeptiert in diesen Fällen 20% der Handwerkerkosten, wobei eine Obergrenze von maximal 1.200 Euro existiert, mit der auch der Einbau vom Treppenlift steuerlich absetzbar ist.

Wer hingegen den Treppenlift aus medizinischer Notwendigkeit heraus kauft (und das ggf. auch mit einem hausärztlichen Attest belegen kann), der kann die vollen Kosten für Anschaffung, Einbau und Montage von der Steuer absetzen.

Ebenfalls wissenswert: Muss der Treppenlift repariert werden, lassen sich die Reparaturkosten in der Regel auch steuerlich geltend machen.

Gerichtsurteil vom Bundesfinanzhof zur steuerlichen Behandlung von Treppenliften

Eingangs haben wir das den Entscheid des Bundesgerichtshofs (BFH) in München bereits erwähnt. Dieser urteilte, dass ein hausärztliches Attest ausreichend ist und kein amtsärztliches Attest vorliegen muss. Dieses Urteil vom 6.2.2014 , VI R 61/12, veröffentlicht am 9. April 2014, gilt als entsprechend wegweisend.

In einem weiteren BFH-Urteil vom 12. Juli 2017 wurde zudem bestätigt, dass Treppenlift-Kosten zwingend in dem Jahr in die Steuererklärung fließen müssen, in dem sie beglichen wurden.

Förderung für Treppenlift: Kommen Sie für diese sechs Zuschüsse infrage?

Grundsätzlich ist es praktisch, die mitunter vier- bis fünfstelligen Treppenlift-Kosten in der Steuererklärung geltend machen zu können. Auf diese Weise lässt sich von der bereits entrichteten Steuer schließlich der eine oder andere Euro vom Fiskus zurückholen. Und dadurch sinken letztlich auch zumindest indirekt die Anschaffungskosten für den Lifter.

Mit Förderungen und Zuschüssen lassen sich die Treppenlift-Kosten allerdings weitaus höher senken. Umso wichtiger ist es, dass Sie die verschiedenen Zuschüsse verstehen und beantragen können.

Gerne möchten wir Sie deshalb noch auf die folgenden sechs Anlaufstellen hinweisen, die sich an den Treppenlift-Kosten unter gewissen Voraussetzungen beteiligen:

Institution Wer hat Anspruch? Höhe des Zuschusses
Pflegeversicherung der Krankenkasse Menschen mit Pflegegrad Bis zu 4.000 Euro pro Person mit Pflegegrad
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Private Immobilieneigentümer Max. 10% der Kosten (max. 5.000 Euro pro Haushalt)
Regionale Förderungen Bewohner des entsprechenden Bundeslands / Region unterschiedlich
Berufsgenossenschaften Menschen, die nach einem Arbeitsunfall den Treppenlift brauchen Bis zu 100% der Kosten
Agentur für Arbeit Menschen, die durch einen Lifter ins Berufsleben wiedereingegliedert werden könnten unterschiedlich
Sozialhilfe Menschen, die keinen Anspruch auf die bisher genannten Zuschüsse haben und sich den Treppenlift nicht leisten können Bis zu 100% der Kosten

Checkliste Treppenlift steuerlich absetzbar

  • Der Treppenlift ist steuerlich absetzbar. Die Kosten, die Sie als Eigenanteil (abzüglich etwaiger Zuschüsse) selbst tragen, können Sie als außergewöhnliche Belastung in der entsprechenden Anlage steuerlich geltend machen.
  • Einen Treppenlift können Sie immer dann von der Steuer absetzen, wenn die Anschaffung mit einer medizinischen Notwendigkeit zusammenhängt. Als reine Präventivmaßnahme kommt er für eine Steuerersparnis hingegen nicht infrage.
  • Laut einem BFH-Urteil von 2014 reicht zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ein Attest, das Ihnen Ihr Hausarzt ausstellt. Zuvor war ein amtsärztliches Test oder ein Urteil des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) notwendig.
  • Kosten für Reparaturen oder Wartung können unter ganz bestimmten Voraussetzungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
  • Die Steuerersparnis kann bis zu 7% des gesamten Haushaltseinkommens betragen.
  • Vor dem Kauf sollten Sie stets auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen und Fördergeldern prüfen.

Treppenlift steuerlich absetzbar: Die acht meistgestellten Fragen

Am Ende dieses Beitrags haben wir noch die acht meistgestellten Fragen zusammengestellt, die zur Frage, ob der Treppenlift steuerlich absetzbar ist, oft auftauchen. Sie haben weitere Fragen, die weder auf dieser Seite noch im Folgenden beantwortet werden? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Wie hoch ist die Steuerersparnis beim Treppenlift?

Die exakte Steuerersparnis lässt sich nicht pauschal, sondern ausschließlich individuell benennen. Das Finanzamt definiert eine „zumutbare Belastungsgrenze“ und berücksichtigt dafür mehrere Faktoren: Die Gesamteinkünfte aller Haushaltsmitglieder, die Anzahl Ihrer Kinder, Ihr Familienstand, etc. In Abhängigkeit hiervon setzt das Finanzamt die Belastungsgrenze bei bis zu 7% des Gesamtbetrags aller Einkünfte fest. Je höher das Einkommen ist, desto höher fällt also auch die Steuerersparnis aus.

Kann ich auch einen gebrauchten oder gemieteten Treppenlift von der Steuer absetzen?

Kurz und knapp: Ja. Sofern eine entsprechende Rechnung vorliegt. Ohnehin empfiehlt es sich allerdings, auch beim Gebrauchtkauf immer einen zertifizierten Händler aufzusuchen, um Garantie und Gewährleistung zu erhalten. Wer den Treppenlift gebraucht mit Montage kauft, ist zudem auch zumeist auf der sicheren Seite, dass alles ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.

Wie mache ich einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung geltend?

Sie benötigen hierzu die entsprechende Anlage, die Sie sich üblicherweise online auf den Seiten des für Sie zuständigen Finanzamts herunterladen können sollten. Darin können Sie den geleisteten Eigenanteil der Treppenlift-Kosten entsprechend geltend machen.

Erkennt das Finanzamt Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung an?

Sofern der Kauf medizinisch notwendig war, erkennt das Finanzamt die Treppenliftkosten als außergewöhnliche Belastung an. Um diese medizinische Notwendigkeit nachzuweisen, benötigen Sie ein entsprechendes Attest, das Ihnen Ihr Hausarzt ausstellen kann (bspw. wenn Sie im Rollstuhl sitzen).

Muss ich Belege zu den Treppenliftkosten für das Finanzamt aufheben?

Ja. Zumindest entsprechend der geltenden Fristen zur Belegvorhaltepflicht. Neben der Rechnung für die Treppenlift-Kosten sollten Sie außerdem das ärztliche Attest aufheben, das die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung herausstellt.

Ist die Wartung für den Treppenlift steuerlich absetzbar?

Nein. Allerdings könnte das letzte Wort hier möglicherweise noch nicht gesprochen sein. Grundsätzlich ist eine Wartung nämlich steuerrechtlich als haushaltsnahe Dienstleistung, bzw. Handwerkerleistung anzusehen. Weil beim Treppenlift allerdings in der Regel Wartungsverträge abgeschlossen werden, die wiederum im Abschlussjahr als Sonderausgaben, bzw. außergewöhnliche Belastung deklariert werden können, sind zusätzliche Steuerermäßigungen nicht vorgesehen.

Beauftragen Sie die Wartung hingegen separat, könnte es bei entsprechendem Präzedenzfall durchaus zukünftig der Fall sein, dass die Wartung vom Treppenlift als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden könnte.

Ist der Treppenlift steuerlich absetzbar in Österreich?

Auch in Österreich gilt der Treppenlift als außergewöhnliche Belastung. Folgerichtig ist der Treppenlift steuerlich absetzbar in Österreich.